Behandlungsvertrag

Privatärztlicher Behandlungsvertrag

zwischen

Dr. Martin Roßbauer – Orthopäde

und dem Patient

 

Ich wünsche eine optimale Untersuchung und Behandlung als Privatpatient(in). Mir ist bewusst, dass diagnostische und/oder therapeutische Leistungen im Einzelfall über das Maß der ausreichend notwendigen Medizin hinausgehen können, v. a. dann wenn sie dem Anspruch einer optimalen medizinischen Versorgung gerecht werden wollen. Sie müssen aus diesem Grund auch nicht unbedingt zum Bestandteil der medizinisch notwendigen Heilbehandlung für Privatversicherte gehören. Dennoch werden die Kosten für die durch meine Beschwerden bedingten Untersuchungen und Therapien aus den Bereichen Gesundheitsoptimierung, Prävention und Komplementärmedizin von mir in voller Höhe übernommen.

Die Liquidation dieser Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Gemäß dieser werden ärztliche Leistungen in der Regel mit dem 2,3-fachen Satz in Rechnung gestellt. Sie können aber auch je nach Schwierigkeitsgrad und erforderlichem Aufwand bis zum 3,5-fachen Satz betragen. In diesem Fall wird die Begründung detailiert in der Rechnung aufgeführt.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Rechnung von mir innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in vollem Umfang beglichen wird. Die Zahlung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch die Krankenversicherung oder Beihilfestelle. Ob mir eine Erstattung durch die Krankenversicherung zusteht, kläre ich selbst und übernehme auch deren Abwicklung.

Zudem bestätige ich, dass ich sämtliche Kosten, die für Auftragsleistungen im Rahmen meiner Behandlung von anderen Leistungserbringer, z.B. Laborarzt, in Rechnung gestellt werden in vollem Umfang übernehme. Ich weiß, dass die mir im Rahmen der Behandlung verschriebenen Medikamente nicht in jedem Fall erstattungsfähig sind.