Vereinbarung Ausfallhonorar

Liebe Patientin, lieber Patient,

Durch unsere beiden Standorte und die Schwerpunkte der Praxis, welche häufig Terminlängen von 30 Minuten oder 45 Minuten oder auch 60 Minuten erfordern, stellt uns die Terminvereinbarung immer wieder vor Herausforderungen.

Termine, die ausfallen sind für uns ärgerlich, weil wir in der Regel die Sprechstunde nicht kurzfristig umorganisieren können und dann für 30 oder 45 oder auch 60 Minuten Daumen drehen. Wir haben uns deshalb entschlossen diese Vereinbarung zu treffen und klar zu regeln, dass wir bei Terminen, die nicht zumindest 3 Werktage vor dem Termin abgesagt werden ausnahmslos ein Ausfallhonorar von 120,00 € pro Stunde in Rechnung stellen werden.

Wir gehen davon aus, dass dieses Ausfallhonorar von Krankenkassen oder Beihilfestellen nicht übernommen wird. Natürlich gilt diese Regelung nicht, wenn der Termin unverschuldet nicht wahrgenommen werden konnte.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelung. Nur so können wir Ihnen zeitnahe und verlässliche Termine anbieten.