Elektronische Patientenakte

Für gesetzlich Versicherte soll eine elektronische Patientenakte eingeführt werden. Die Versicherten haben die Möglichkeit zu widersprechen. Dann wird zwar eine Akte erstellt, aber sie wird nicht mit Daten gefüllt.

Natürlich benötigen wir einen deutlich verbesserten Informationsfluss im Gesundheitswesen. Natürlich wird dies nur in digitaler Form organisierbar sein.

Alle Ihre Gesundheitsdaten sollten bei einem Arzt Ihres Vertrauens zentral und geordnet gespeichert sein. Dieser Arzt sollte natürlich die Möglichkeit haben digital mit anderen Ärzten zu kommunizieren. Sie selbst sollten eine Liste der relevanten medizinischen Daten, insbesondere eine Aufstellung der von Ihnen aktuell eingenommenen Medikamente und eine Aufstellung über die wesentlichen bisher durchgeführten Behandlungsmaßnahmen als Word Dokument auf einem Stick, der an ihrem Schlüsselbund befestigt ist, mit sich führen.

Damit ist für den Routinebetrieb und auch für den Notfall am Wochenende oder in der Nacht ein hohes Maß an Datenverfügbarkeit gegeben.

Beim derzeitigen Entwicklungsstand kann ich nicht zur Verwendung der offiziellen elektronischen Patientenakte raten. Trotz aller Bemühungen um Datensicherheit ist die Menge der Daten, die in diesem System kursieren einfach zu hoch um nicht das Interesse von professionellen Hackern zu wecken.

Das Pentagon wurde gehackt. Das vermeintlich sichere Handy der ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel wurde über Jahre abgehört. Es gibt keinen sicheren IT-Systeme. Es gibt nur kleine Datenmengen und große Datenmengen. Sie persönlich haben keinen Vorteil wenn Ihre individuellen Daten in einem großen Topf landen. Es reicht wenn Sie im Zweifelsfall Ihrem behandelnden Arzt eine Liste der wichtigsten Daten zur Verfügung stellen können. Der Arzt wird diese Daten in sein System einpflegen und nach einer gewissen Zeit wieder löschen. Der Arzt wird möglicherweise und wenn Sie damit einverstanden sind sogar diese Daten in Form einer Punkt zu Punkt Kommunikation anderen Ärzten zur Verfügung stellen. Er wird sich aber gut überlegen diese Daten in einen großen Topf zu legen. Er unterliegt nämlich eine Verschwiegenheitspflicht und riskiert bei Zuwiderhandlung seine berufliche Existenz.

Nach meiner Überzeugung ist der beste Datenschutz eine Verteilung der Daten auf möglichst kleine Portionen, sprich Krankenhäuser oder Arztpraxen.

Bei ca. 200.000 Krankenhäusern und Arztpraxen in Deutschland einerseits und einem vermeintlich umfassenden Datenpool reduziert sich das Risiko eines professionellen Hackerangriffs um den Faktor 200.000.

Die Stadt Landshut hat etwa 70.000 Einwohner. Man kann unterstellen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Passanten in der Altstadt einen Euro oder gegebenenfalls sogar mehr an Bargeld mit sich führt. Ein Raubüberfall wegen eines Euros ist nach meiner Kenntnis in Landshut bisher nicht passiert, und zumindest hochgradig unwahrscheinlich.

Sollte in bestimmten Kreisen die sichere Information ankommen, dass ein bestimmter Mensch jeden Tag mit einem bestimmten Aktenkoffer, der 70. 000 Euro Bargeld enthält, in Landshut unterwegs ist, könnte möglicherweise ein Raubüberfall stattfinden. Zumindest ist die Wahrscheinlichkeit für einen solchen Raubüberfall deutlich höher als im ersten Fall.

Eine letzte Bemerkung zu den Gesundheitsdaten sei erlaubt:

Meine Steuererklärung oder mein Punktekonto in Flensburg sind datenschutztechnisch ebenfalls nicht perfekt geschützt. Sollten Sie öffentlich werden, kann dies zu Peinlichkeiten führen. Spätestens mit meinem Ableben verlieren diese Daten aber an Bedeutung. Meine etwaigen chronischen Erkrankungen haben eine mehr oder weniger große genetische Komponente und möglicherweise bezahlt mein bisher noch ungeborener Urenkel einen überdurchschnittlichen Krankenkassenbeitrag, weil die Krankenversicherung über Informationen verfügt, die aus meiner elektronischen Patientenakte stammen.